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Die aktuellen PV-News des Zentralausschusses und der Lehrergewerkschaft APS OÖ enthalten Informationen zum Thema "Gewerkschaftsbeitrag und Steuer".

Sollten Sie bereits eine Arbeitnehmerveranlagung eingereicht haben und eine entsprechende Richtigstellung aufgrund unserer Aussendung vornehmen wollen, empfehlen wir einen Anruf beim Finanzamt bzw. eine entsprechende Korrektur im Rahmen einer Beschwerde gegen den Bescheid. Die Beschwerde muss innerhalb eines Monats nach der Zustellung des Bescheides beim angeführten Amt eingereicht oder bei der Post aufgegeben werden. In der Beschwerde sind der Bescheid zu bezeichnen (z.B.: Einkommensteuerbescheid für 2016 vom 31. März 2017) sowie die gewünschten Änderungen anzuführen und zu begründen.

News14-1617.pdf    Gewerkschaftbeitrag absetzen.pdf