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Wir möchten die Kolleginnen und Kollegen an der Schule über die bevorstehenden Personalvertretungswahlen durch unsere, von Zentralausschuss und Lehrergewerkschaft erstellten "PV-News Nr. 4-2009/2010" informieren.

Weiterer Hinweis:

Wir wurden soeben darüber informiert, dass das Bildungsministerium an die Schulen Briefe für die Elternvertreter/innen bzw. Klassenelternvertreter/innen versendet hat (Absender BM Schmied und Elternvereinsobmann Netzl).

In diesem Brief befindet sich nicht einmal ein Begleitschreiben an die Direktorinnen und Direktoren, in dem um Weiterleitung etc. ersucht wird.

 Dazu geben wir folgende Anmerkung:

1.    Dieses Schreiben kann von einer Elternvertreterin/einem Elternvertreter (wer auch immer - aber es gibt nur 1 Brief pro Schule) von Ihrer Schule abgeholt werden. Eine eventuelle Weiterleitung an eine Elternvertreterin/einen Elternvertreter liegt in Ihrem Ermessen.

2.    Das Unterrichtsministerium kann Direktorinnen und Direktoren der oö. Pflichtschulen keine Anweisungen erteilen (Zuständigkeit: LSR für OÖ bzw. BSR).

3.    Die Direktorinnen und Direktoren der oö. Pflichtschulen können nicht dazu angehalten werden, Kopien für BM:UKK und Elternvereine herzustellen und Botendienste zu erledigen. Das heißt nicht, dass wir eine konstruktive Schulpartnerschaft nicht mittragen. Allerdings bedarf es gewisser Grundregeln einer angebrachten Kommunikation!

News4-0910.pdf