COVID-19
Maßnahmen
FFP2-Maskenpflicht
in allen Bereichen mit Parteienverkehr
Aufgrund der aktuellen COVID-19
Schutzmaßnahmenverordnung gelten derzeit im ZA APS
OÖ und im LKUF-Gebäude folgende
besondere Voraussetzungen und Sicherheitsvorkehrungen:
• FFP2-Maskenpflicht
Im LKUF-Gebäude besteht die Verpflichtung zum
Tragen einer FFP2-Maske.
• Sicherheitsabstand
von mindestens zwei Metern zu anderen Personen ist
einzuhalten.
• Desinfizieren
der Hände beim Eingang –
Desinfektionsmittel steht zur Verfügung.
• Der persönliche
Kundenkontakt ist bis auf weiteres ausschließlich im
Sekretariat bzw. in den vorgesehenen Besprechungsräumen vorgesehen.
Schutz- und
Hygienemaßnahmen beachten.
Die
Erreichbarkeit der
Personalvertreterinnen und Personalvertreter ist weiterhin gegeben.
Wir ersuchen um etwaige Kontaktaufnahme
per Telefon, E-Mail oder über
das Kontaktformular. Geben Sie uns Ihre Telefonnummer bekannt,
damit wir Sie zurückrufen können.
Gutscheinverkauf:
Der Gutscheinverkauf ist derzeit nur
mehr über telefonische/elektronische Bestellung
möglich.
Im Rahmen des Parteienverkehrs ist ein Verkauf NICHT möglich.
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