Willkommen beim Zentralausschuss der Lehrerpersonalvertretung APS OÖ
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Sehr geehrte Frau Direktorin!
Sehr geehrter Herr Direktor!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
In der Anlage übermitteln wir Ihnen einen Brief an Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger, in dem seine Aussagen im Kurier vom 8. Dezember 2012 bzw. in der ORF-Pressestunde vom 9. Dezember 2012, "... die neu eintretenden Lehrer werden länger an der Schule sein müssen ... , um mit den Schülern Hausaufgaben zu machen und zu lernen" mit Entschiedenheit zurückgewiesen werden.
Pädagogische Qualität steht für uns immer im Vordergrund und daher wird es eine Arbeitszeiterhöhung für Lehrer/innen mit uns nicht geben.
Bundesvorsitzender der Gewerkschaft
Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer
Vorsitzender der ARGE Lehrer/innen
Dietmar Stütz 1. Vorsitzender-Stellvertreter der GÖD OÖ |
Walter Wernhart Vorsitzender des Zentralausschusses der Lehrerpersonalvertretung APS |
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Sehr geehrte Frau Direktorin!
Sehr geehrter Herr Direktor!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
In der Anlage übermitteln wir Ihnen einen Brief an BM Claudia Schmied, in dem wir nochmals auf unsere massiven Bedenken bezüglich der vom BM:UKK geplanten Publikationsmodalitäten der Ergebnisse der Bildungsstandards mit der Bitte hinweisen, diese im Sinne der Qualitätssicherung und der Vermeidung von Rankings zu überdenken.
Mit freundlichen Grüßen
Bundesvorsitzender der Gewerkschaft
Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer
Vorsitzender der ARGE Lehrer/innen
Dietmar Stütz 1. Vorsitzender-Stellvertreter der GÖD OÖ |
Walter Wernhart Vorsitzender des Zentralausschusses der Lehrerpersonalvertretung APS |
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Sehr geehrte Frau Direktorin!
Sehr geehrter Herr Direktor!
Bezug nehmend auf unser Schreiben vom 7. November 2012 möchten wir Ihnen weitere Informationen aus dem Rechtsbüro der Gewerkschaft übermitteln.
Wir empfehlen im Anlassfall den beiliegenden Brief - eventuell auch als Ergänzung zu einer bereits verfassten Stornierung - an die betreffende Firma zu senden.
Sollten betroffene Mitglieder der GÖD persönlich geklagt werden oder sich einem Verfahren als Nebenintervenient anschließen wollen, so fällt dies in den Bereich des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes und es kann für dieses Verfahren Rechtsschutz grundsätzlich in Frage kommen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein Rechtsschutz nur für Mitglieder der GÖD möglich ist.
Von Nichtmitgliedern kann der gewerkschaftliche Rechtsschutz natürlich nicht in Anspruch genommen werden!
Ergänzung vom 29. November 2012:
Der Zahlungsanspruch besteht nach Ansicht der Finanzprokuratur nicht zu Recht, weshalb die Finanzprokuratur empfiehlt, den Zahlungsaufforderungen (vorerst) nicht Folge zu leisten und ein Rücktrittsschreiben zu übermitteln. (Erlass des LSR f. OÖ: "Gelbes Branchenbuch" - Haftungsproblematik).
Mit freundlichen Grüßen
Bundesvorsitzender der Gewerkschaft
Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer
Dietmar Stütz 1. Vorsitzender-Stellvertreter der GÖD OÖ |
Walter Wernhart Vorsitzender des Zentralausschusses der Lehrerpersonalvertretung APS |