Willkommen beim Zentralausschuss der Lehrerpersonalvertretung APS OÖ
"Stadtplan/Ortsplan" - irreführende Geschäftsanbahnung
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Sehr geehrte Frau Direktorin!
Sehr geehrter Herr Direktor!
Wir erhalten Anfragen über per E-Mail einlangende Korrekturformulare mit dem Titel „Stadtplan/Ortsplan“. Die Empfänger werden darin ersucht, fehlende Daten zu ergänzen bzw. zu korrigieren und das Formular unterschrieben zurückzusenden.
- Das Schreiben trägt den Titel „Stadtplan / Ortsplan …..“ und wirkt wie ein offizielles Formular.
- Schulen werden zu einer dringenden Aktualisierung ihrer Schuldaten für das Jahr 2026 aufgefordert.
- Es wird ein Formular zur Eingabe von Daten wie Branche, Firmenname, Adresse, Telefonnummer und E-Mail mitgeschickt.
- Der Anbieter „Stadtplan Ortsplan“ versendet solche Vertragsformulare per Mail, mit denen Schuldaten bekannt gegeben werden sollen.
- Mit der Rücksendung des unterschriebenen Formulars wird ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen.
- In den Details wird ein Preis von 45 Euro pro Monat und eine Laufzeit von 24 Monaten genannt.
- Die Rücksendung des unterschriebenen Formulars soll innerhalb kurzer Zeit per E-Mail erfolgen, wodurch zusätzliche Dringlichkeit erzeugt wird.
- Die versprochenen Werbeleistungen sind nach Einschätzung der Wirtschaftskammer wertlos.
- Diese Vorgehensweise wird als wettbewerbswidrig eingeschätzt.
Unterschreiben Sie nichts und senden Sie das Formular nicht zurück.
Diese Vorgangsweise verstößt unserer Meinung nach klar gegen § 1 UWG - Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Irreführungsverbot des § 2 UWG. Im § 28a UWG ist ausdrücklich geregelt, dass es verboten ist, im geschäftlichen Verkehr für Eintragungen in Verzeichnisse mit Rechnungen, Korrekturangeboten oder ähnlichem zu werben oder diese auf solche Art unmittelbar anzubieten, ohne unmissverständlich und auch grafisch deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich lediglich um ein (neues und privates) Vertragsanbot handelt.
Daher handelt es sich unserer Meinung nach um eine unzulässige, irreführende Geschäftsanbahnung.
Als Schulleiter:in sind Sie außerdem nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Schulerhalters, solche Verträge abzuschließen!
Laut den Vertragsbedingungen ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung schriftlich per Post oder E-Mail möglich. Dokumentieren Sie den Widerruf!
Paul Kimberger zum Bundesvorsitzenden der Lehrergewerkschaft APS für weitere fünf Jahre wiedergewählt
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Sehr geehrte Frau Direktorin, sehr geehrter Herr Direktor,
wir übermitteln Ihnen und den Kolleginnen und Kollegen Ihrer Schule unsere neuesten PV-News Nr. 9-2025/2026 des Zentralausschusses und der Lehrergewerkschaft APS OÖ zum Thema „Paul Kimberger zum Bundesvorsitzenden der Lehrergewerkschaft APS für weitere fünf Jahre wiedergewählt“.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
| Petra Praschesaits 1. Vorsitzender-Stellvertreterin der GÖD OÖ |
Dietmar Stütz Vorsitzender des Zentralausschusses für Landeslehrer für APS OÖ |
Belohnungen für das Schuljahr 2025/2026
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Die aktuellen PV-News des Zentralausschusses und der Lehrergewerkschaft APS OÖ enthalten Informationen zum Thema "Belohnungen für das Schuljahr 2025/2026".
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