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Sehr geehrte Frau Direktorin!
Sehr geehrter Herr Direktor!

Bezug nehmend auf unser Schreiben vom 7. November 2012 möchten wir Ihnen weitere Informationen aus dem Rechtsbüro der Gewerkschaft übermitteln.

Wir empfehlen im Anlassfall den beiliegenden Brief - eventuell auch als Ergänzung zu einer bereits verfassten Stornierung - an die betreffende Firma zu senden.

Sollten betroffene Mitglieder der GÖD persönlich geklagt werden oder sich einem Verfahren als Nebenintervenient anschließen wollen, so fällt dies in den Bereich des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes und es kann für dieses Verfahren Rechtsschutz grundsätzlich in Frage kommen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein Rechtsschutz nur für Mitglieder der GÖD möglich ist.
Von Nichtmitgliedern kann der gewerkschaftliche Rechtsschutz natürlich nicht in Anspruch genommen werden!

Ergänzung vom 29. November 2012:

Der Zahlungsanspruch besteht nach Ansicht der Finanzprokuratur nicht zu Recht, weshalb die Finanzprokuratur empfiehlt, den Zahlungsaufforderungen (vorerst) nicht Folge zu leisten und ein Rücktrittsschreiben zu übermitteln. (Erlass des LSR f. OÖ: "Gelbes Branchenbuch" - Haftungsproblematik).

 

Mit freundlichen Grüßen

Paul Kimberger
Bundesvorsitzender der Gewerkschaft
Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer
 
Dietmar Stütz
1. Vorsitzender-Stellvertreter der GÖD OÖ
Walter Wernhart
Vorsitzender des Zentralausschusses
der Lehrerpersonalvertretung APS

 Schreiben der Rechtsabteilung der GÖD  Musterbrief