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Die Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und den Gewerkschaften der öffentlichen Dienste über die Gehaltsregelung für 2014 und 2015 brachten am 17. 1. 2014 folgendes Ergebnis: 

Ab 1. 3. 2014 werden (bei einer Laufzeit bis 28. 2. 2015) die Gehälter der Beamtinnen und Beamten des Dienststandes (soweit sie nicht gemäß § 17 PTSG zugewiesen sind) und die Monatsentgelte der Vertragsbediensteten und der Bediensteten mit einem Sondervertrag, in dem keine andere Art der Valorisierung vorgesehen ist, ausgehend von einem Volumen von 227 Mio. Euro um 1,4 %, und danach um einen Fixbetrag von 14,5 Euro erhöht.

Die Zulagen und Vergütungen, die im Gesetz in Eurobeträgen ausgedrückt sind, werden ab 1. 3. 2014 um 2,02 % erhöht.

Ab 1. 3. 2015 werden (bei einer Laufzeit bis 31. 12. 2015) die Gehälter der Beamtinnen und Beamten des Dienststandes (soweit sie nicht gemäß § 17 PTSG zugewiesen sind) und die Monatsentgelte der Vertragsbediensteten und der Bediensteten mit einem Sondervertrag, in dem keine andere Art der Valorisierung vorgesehen ist, um die volle Jahresinflation gem. VPI (festgestellt durch die Statistik Austria) zuzüglich 0,1 Prozentpunkte erhöht. Zur Berechnung der vollen Jahresinflation wird die Periode vom vierten Quartal 2013 bis zum dritten Quartal 2014 herangezogen.

Herzlichen Dank für Ihre wertvolle Unterstützung!


Paul Kimberger

Bundesvorsitzender der Gewerkschaft
Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer
Vorsitzender der ARGE Lehrer/innen
 
Dietmar Stütz
1. Vorsitzender-Stellvertreter der GÖD OÖ
Walter Wernhart
Vorsitzender des Zentralausschusses
der Lehrerpersonalvertretung APS

 Gehaltstabelle ab März 2014  Vereinbarung 2014   Verhandlungsergebnis 2014/2015