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Die Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und den Gewerkschaften der öffentlichen Dienste über die Gehaltsregelung für 2015 brachten folgendes Ergebnis: 


Ab 1. März 2015 werden (bei einer Laufzeit bis 31. Dezember 2015) die Gehälter der Beamtinnen
und Beamten des Dienststandes (soweit sie nicht gemäß § 17 PTSG zugewiesen sind), die
Monatsentgelte der Vertragsbediensteten und der Bediensteten mit einem Sondervertrag, in dem
keine andere Art der Valorisierung vorgesehen ist, samt den Zulagen und Vergütungen, die im
Gesetz in Eurobeträgen ausgedrückt sind, um 1,77 % erhöht.


Paul Kimberger

Bundesvorsitzender der Gewerkschaft
Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer
Vorsitzender der ARGE Lehrer/innen
 
Dietmar Stütz
1. Vorsitzender-Stellvertreter der GÖD OÖ
Walter Wernhart
Vorsitzender des Zentralausschusses
der Lehrerpersonalvertretung APS

 Gehaltstabelle ab März 2015 News11-1415.pdf