Willkommen beim Zentralausschuss der Lehrerpersonalvertretung APS OÖ
- Details
Wir erhalten Anfragen über per Fax einlangende Korrekturformulare mit dem Titel „Allgemeines Branchen & Daten-Verzeichnis“. Die Empfänger werden darin ersucht, fehlende Daten zu ergänzen bzw. zu korrigieren und das Formular unterschrieben zurückzusenden.
Die Firma tritt unter der Bezeichnung „Allgemeines Branchen & Daten-Verzeichnis“ wie eine offizielle Institution zur Geschäftsdatenerfassung auf und es werden Formulare versendet, die den irreführenden Eindruck erwecken, es handle sich um eine behördliche Aufforderung zur (unentgeltlichen) Eintragung in ein Register. Die kleingedruckten Angaben über den Angebotscharakter und den Preis (1.224 EUR für eine Eintragung in ein völlig unbekanntes – wenn überhaupt existierendes – Online-Branchenverzeichnis!) haben de facto keinen Aufklärungswert. Es wurde von Gerichten schon mehrfach strafrechtlich relevante Tatbestände bei solch wertlosen Interneteinträgen festgestellt.
Es ist auch keine Website angeführt, wo die Einträge veröffentlicht werden sollten.
Für die Empfänger ist, aufgrund des völligen Fehlens von Angaben über den Versender, in keiner Weise erkennbar, wer hier der Anbieter ist und wer überhaupt der Vertragspartner wäre
Diese Vorgangsweise verstößt klar gegen § 1 UWG - Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Irreführungsverbot des § 2 UWG. Im § 28a UWG ist ausdrücklich geregelt, dass es verboten ist, im geschäftlichen Verkehr für Eintragungen in Verzeichnisse mit Rechnungen, Korrekturangeboten oder ähnlichem zu werben oder diese auf solche Art unmittelbar anzubieten, ohne unmissverständlich und auch grafisch deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich lediglich um ein (neues und privates) Vertragsanbot handelt.
Folgende weitere Tatbestände sind vermutlich gegeben:
- unzulässige Faxwerbung gemäß § 107 Telekommunikationsgesetz TKG (mit einer Verwaltungsstrafe bis zu 37.000 EUR bedroht)
- unlauterer Rechtsbruch im Sinne des § 1 UWG
Daher handelt es sich unserer Meinung nach um eine unzulässige, irreführende Geschäftsanbahnung.
Als Schulleiter/in sind Sie außerdem nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Schulerhalters, solche Verträge abzuschließen!
- Details
Bürozeiten im Zentralausschuss und in der Lehrergewerkschaft in den Ferien |
Montag | 8:00 - 12:00 | |
Dienstag | 8:00 - 12:00 | |
Mittwoch | 8:00 - 12:00 |
|
Donnerstag | 8:00 - 12:00 | |
Freitag | 8:00 - 12:00 | |
Diverse Gutscheine sind während der Bürozeiten erhältlich. |
Wir ersuchen Sie im Falle einer Vorsprache um eine telefonische Terminvereinbarung.
Die aktuellen PV-News des Zentralausschusses und der Lehrergewerkschaft APS OÖ enthalten Informationen
zum Thema „Sommerferien – Bürozeiten in Zentralausschuss und Lehrergewerkschaft“.
- Details
d | d
Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz) in allen Bereichen mit Kundenverkehr Aufgrund der Empfehlung des Amtes der Oö. Landesregierung werden auch im ZA APS ab Dienstag, Im LKUF-Gebäude gelten nunmehr folgende besondere Voraussetzungen und Sicherheitsvorkehrungen: • Mund-Nasen-Schutz Im LKUF-Gebäude besteht ab Dienstag, 7. 7. 2020, für externe Personen die Verpflichtung zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes. • Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter zu anderen Personen ist einzuhalten. • Desinfizieren der Hände beim Eingang – Desinfektionsmittel steht zur Verfügung. • Der persönliche Kundenkontakt ist bis auf weiteres ausschließlich im Sekretariat bzw. in den vorgesehenen Besprechungsräumen vorgesehen. Schutz- und Hygienemaßnahmen beachten. Die Erreichbarkeit der Personalvertreterinnen und Personalvertreter ist weiterhin gegeben. Wir ersuchen um etwaige Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular. Geben Sie uns Ihre Telefonnummer bekannt, damit wir Sie zurückrufen können.
|