Mitgliedsbeitrag: ab Jänner 2024: 1,50 EUR monatlich, Abzug im Gehaltswege (unter "Lehrerunterstützungsv.LUV")
Voraussetzung für die Gewährung eines Zinsenzuschusses:
Bei erstmaliger Inanspruchnahme eines Zinsenzuschusses:
mindestens 1-jährige Mitgliedschaft
Für Neulehrer/innen gibt es den Zinsenzuschuss für das Darlehen ohne Wartezeit, wenn der Beitritt innerhalb von 6 Monaten nach Dienstantritt erfolgt.
Bei jeder weiteren Inanspruchnahme eines Zinsenzuschusses:
Eine vom Vorstand festgesetzte Wartefrist wird derzeit ausgesetzt!
Darlehenshöhe: maximal 15.000 EUR
Neulehrerdarlehen: maximal 10.000 EUR
Vergabesitzung: viermal jährlich