OSM 1

Sehr geehrte Frau Direktorin,
sehr geehrter Herr Direktor,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten unsere GÖD-Mitglieder daran erinnern, dass die FAMILIENUNTERSTÜTZUNG 2023 nur für das laufende Kalenderjahr gewährt wird und NICHT rückwirkend ausbezahlt werden kann.

VORAUSSETZUNGEN:

Eine Familie bezieht für drei oder mehrere Kinder die Familienbeihilfe oder eine Familie bezieht für ein oder mehrere Kinder erhöhte Familienbeihilfe.
Lehrerinnen und Lehrer, die noch nicht für das Jahr 2023 angesucht haben, bitte umgehend das im Anhang befindliche Formular ausfüllen und per Mail oder auf dem Postweg an den Landesvorstand der GÖD OÖ senden.
Auf Grund der neuen DSGVO können nur mehr aktuelle Formulare mit der Datenschutzerklärung bearbeitet werden!

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitten an den Landesvorstand der GÖD OÖ (Frau Sabine Mittmannsgruber, Tel 0732 65 42 66-25).

Herzlichen Dank für Ihre wertvolle Unterstützung!

Paul Kimberger
Bundesvorsitzender der Gewerkschaft
Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer
Vorsitzender der ARGE Lehrer/innen
 
Petra Praschesaits
1. Vorsitzender-Stellvertreterin der GÖD OÖ
Dietmar Stütz
Vorsitzender des Zentralausschusses
für Landeslehrer für APS OÖ

Familienunterstützung_2023_Antrag Familienunterstützung_2023_Info