COVID-19 Maßnahmen - Regelung ab 7. 7. 2020
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- Veröffentlicht am 06. Juli 2020
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Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz) in allen Bereichen mit Kundenverkehr Aufgrund der Empfehlung des Amtes der Oö. Landesregierung werden auch im ZA APS ab Dienstag, Im LKUF-Gebäude gelten nunmehr folgende besondere Voraussetzungen und Sicherheitsvorkehrungen: • Mund-Nasen-Schutz Im LKUF-Gebäude besteht ab Dienstag, 7. 7. 2020, für externe Personen die Verpflichtung zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes. • Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter zu anderen Personen ist einzuhalten. • Desinfizieren der Hände beim Eingang – Desinfektionsmittel steht zur Verfügung. • Der persönliche Kundenkontakt ist bis auf weiteres ausschließlich im Sekretariat bzw. in den vorgesehenen Besprechungsräumen vorgesehen. Schutz- und Hygienemaßnahmen beachten. Die Erreichbarkeit der Personalvertreterinnen und Personalvertreter ist weiterhin gegeben. Wir ersuchen um etwaige Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular. Geben Sie uns Ihre Telefonnummer bekannt, damit wir Sie zurückrufen können.
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