OSM 1

Im Rahmen der letzten großen Novellierung der Regelungen bezüglich des Fahrtkostenzuschusses (2. Dienstrechts-Novelle 2007) konnte die GÖD die automatische Valorisierung der Beträge mit 1. Februar 2022 durchsetzen (siehe Anhang). Diese erfolgt nun zum sechsten Mal.

Der Fahrtkostenzuschuss gebührt ab dem Zeitpunkt der Erfüllung der Voraussetzungen für das Pendlerpauschale.

 

Mit besten Grüßen

Paul Kimberger
Bundesvorsitzender der Gewerkschaft
Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer
Vorsitzender der ARGE Lehrer/innen
 
Petra Praschesaits
1. Vorsitzender-Stellvertreterin der GÖD OÖ
Dietmar Stütz
Vorsitzender des Zentralausschusses
für Landeslehrer für APS OÖ

GÖD_Info_Fahrtkostenzuschuss22