Im Rahmen der letzten großen Novellierung der Regelungen bezüglich des Fahrtkostenzuschusses (2. Dienstrechts-Novelle 2007) konnte die GÖD die automatische Valorisierung der Beträge mit 1. September 2022 durchsetzen (siehe Anhang). Diese erfolgt nun zum sechsten Mal.
Der Fahrtkostenzuschuss gebührt ab dem Zeitpunkt der Erfüllung der Voraussetzungen für das Pendlerpauschale. Falls der erhöhte Fahrkostenzuschuss auf dem Septembergehaltszettel noch nicht aufscheint, wird die Differenz im Oktober nachbezahlt.
Mit besten Grüßen
Paul Kimberger
Bundesvorsitzender der Gewerkschaft
Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer
Vorsitzender der ARGE Lehrer/innen
Petra Praschesaits
1. Vors.-Stellvertreterin der GÖD OÖ
Dietmar Stütz
Vorsitzender des Zentralausschusses
für Landeslehrer für APS in OÖ