Im Rahmen der letzten großen Novellierung der Regelungen bezüglich des Fahrtkostenzuschusses (2. Dienstrechts-Novelle 2007) konnte die GÖD die automatische Valorisierung der Beträge mit 1. Februar 2022 durchsetzen (siehe Anhang). Diese erfolgt nun zum sechsten Mal.
Der Fahrtkostenzuschuss gebührt ab dem Zeitpunkt der Erfüllung der Voraussetzungen für das Pendlerpauschale.
Mit besten Grüßen
Paul Kimberger Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer Vorsitzender der ARGE Lehrer/innen |
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Petra Praschesaits 1. Vorsitzender-Stellvertreterin der GÖD OÖ |
Dietmar Stütz Vorsitzender des Zentralausschusses für Landeslehrer für APS OÖ |