Wir möchten unsere GÖD-Mitglieder darauf aufmerksam machen, dass die Familienunterstützung 2025 nur für das laufende Kalenderjahr gewährt wird und NICHT rückwirkend ausbezahlt werden kann.
Voraussetzungen:
12 Monatsmitgliedsbeiträge, Beitragswahrheit, kein Zahlungsrückstand.
Eine Familie bezieht für drei oder mehrere Kinder die Familienbeihilfe oder eine Familie bezieht für ein oder mehrere Kinder erhöhte Familienbeihilfe. Schulleiter:innen und Lehrer:innen, die noch nicht für das Jahr 2025 angesucht haben, ersuchen wir das Formular auszufüllen und eine aktuelle Bestätigung des Finanzamtes über den Bezug der österreichischen Familienbeihilfe beizulegen (höchstens 1 Monat alt).
Anträge bitte an ooe@goed.at oder goed@goed.at übermitteln!
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Landesvorstand der GÖD OÖ (Frau Sabine Mittmannsgruber, Tel. 0732 65 42 66-25).
Mit gewerkschaftlichen Grüßen
| Paul Kimberger Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer Vorsitzender der ARGE Lehrer/innen |
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| Petra Praschesaits 1. Vorsitzender-Stellvertreterin der GÖD OÖ |
Dietmar Stütz Vorsitzender des Zentralausschusses für Landeslehrer für APS OÖ |
GÖD_Info_Familienunterstützung 2025 Antrag_Familienunterstützung 2025