OSM 1

Wir möchten unsere GÖD-Mitglieder darauf aufmerksam machen, dass die Familienunterstützung 2025 nur für das laufende Kalenderjahr gewährt wird und NICHT rückwirkend ausbezahlt werden kann.

Voraussetzungen:

12 Monatsmitgliedsbeiträge, Beitragswahrheit, kein Zahlungsrückstand.

Eine Familie bezieht für drei oder mehrere Kinder die Familienbeihilfe oder eine Familie bezieht für ein oder mehrere Kinder erhöhte Familienbeihilfe. Schulleiter:innen und Lehrer:innen, die noch nicht für das Jahr 2025 angesucht haben, ersuchen wir das Formular auszufüllen und eine aktuelle Bestätigung des Finanzamtes über den Bezug der österreichischen Familienbeihilfe beizulegen (höchstens 1 Monat alt).

Anträge bitte an ooe@goed.at oder goed@goed.at übermitteln!

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Landesvorstand der GÖD OÖ (Frau Sabine Mittmannsgruber, Tel. 0732 65 42 66-25).

Mit gewerkschaftlichen Grüßen

Paul Kimberger
Bundesvorsitzender der Gewerkschaft
Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer
Vorsitzender der ARGE Lehrer/innen
 
Petra Praschesaits
1. Vorsitzender-Stellvertreterin der GÖD OÖ
Dietmar Stütz
Vorsitzender des Zentralausschusses
für Landeslehrer für APS OÖ

GÖD_Info_Familienunterstützung 2025 Antrag_Familienunterstützung 2025